Ingenieurbüro Takel-Ing. - Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1 Allgemeines
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns für den jeweiligen Vertragsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.3 Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.Mit Vertragsabschluß gelten diese Bedingungen als vereinbart.
1.4 Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
2 Angebote und Preisstellung
2.1 Unsere Angebotspreise sind freibleibend bis zur mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber bzw. Eine Auftragsbestätigung durch uns. Mit der widerspruchslosen Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung gilt ein Vertrag als unter diesen Bedingungen abgeschlossen.
2.2 Maßgebend für das Angebot zur Erstellung einer Konstruktion bzw. für eine Dienstleistung sind die vom Besteller überlassenen Zeichnungen Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, CAD-Daten und Pflichtenhefte sowie verbindliche Absprachen.
2.3 Vom Auftraggeber veranlasste Änderungen nach Auftragserteilung berechtigen uns zu Preiserhöhungen und Terminverschiebungen.
2.4 Tritt der Kunde von seinem Auftrag zurück, werden ihm alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt.
2.5 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und andere Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns, Dritten zugänglich gemacht werden. Die in den Unterlagen jeweils enthaltenen Daten und Informationen stellen keine Garantiezusagen dar; Garantiezusagen bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns.
3 Zahlungen
3.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird noch hinzugefügt.
3.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.
3.3 Gerät der Auftraggeber in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Verzugszinsen in Höhe des von unserer Geschäftsbank berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen.
3.4 Soweit nicht abweichend vereinbart, sind wir berechtigt, nach billigem Ermessen einen angemessenen Vorschuss zu fordern und abschnittsweise Teilrechnungen für bereits erbrachte Auftragsleistungen bzw. in Abhängigkeit vom Leistungsfortschritt zu stellen.
4 Schutzrechte Dritter, Datenschutz
4.1 Werden bei Lieferungen nach Zeichnungen, Daten oder sonstigen Angaben des Auftragsgebers Schutzrechte Dritter verletzt stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei.
4.2 Der Aufraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die im Verlauf der Auftragsbearbeitung beigestellten bzw. erzeugten Daten edv-technisch gespeichert werden. Ein Recht des Auftraggebers auf Zugriff oder Aktualisierung dieser Daten besteht jedoch nicht.
5. Termine / Mitwirkungspflichten
5.1. Soweit keine Termine vereinbart werden, bestimmen wir diese nach eigenem Ermessen.
5.2. Kommt der AG seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere zur Vorlage von erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten, nicht rechtzeitig nach, gehen Verzögerungen hieraus zu seinen Lasten.
5.3. Der AG haftet gegenüber uns dafür, dass die von ihm beigestellten Leistungen und im Rahmen der Mitwirkung überlassenen Unterlagen, Informationen, Daten und Gegenstände frei von Schutzrechten Dritter sind, die eine vertragsgemäße Nutzung durch uns ausschließen oder beeinträchtigen.
5.4. Im Falle des Verzuges ist der AG berechtigt, für jede vollendete Woche eines Verzuges eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Auftragswertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Auftragswertes, zu verlangen. Weitere Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des AG wegen Verzuges sind ausgeschlossen.
5.5. Im Falle höherer Gewalt verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die Leistungserfüllung oder -durchführung unmöglich oder unzumutbar, sind wir von der Leistungsverpflichtung befreit.
6. Technische Dokumentation und Konzepte
An Unterlagen, wie Kalkulationen, Zeichnungen, technische Pläne, Berechnungen, technische Dokumentationen etc, die während einer Geschäftsbeziehung an den Kunden übergeben wurden, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen vom Auftraggeber ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung Dritten nicht bekannt- oder weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlungen werden wir uns einen Anspruch auf Schadenersatz vorbehalten.
7 Gewährleistung
7.1 Sollten von uns gelieferte Konstruktionen bzw. erbrachte Dienstleistungen Mängel aufweisen, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, so kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung des Mangels setzen, mit der Maßgabe, dass er die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Frist ablehne. Sollte die angemessene Nachfrist erfolglos verstreichen, hat der Auftraggeber das Recht auf Wandlung oder Minderung.
7.2 Es bedarf indes keiner Fristsetzung, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Geltendmachung des Minderungsanspruches durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
7.3 Für alle Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz, gleich ob sie auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage oder auf unerlaubter Handlung beruhen gilt: Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden. Für unmittelbare Schäden haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Der Schadensersatzanspruch ist auf die Höhe des vereinbarten Nettopreises der Konstruktion bzw. Dienstleistung beschränkt.
7.4 Der Auftraggeber hat uns festgestellte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und Kontrolle der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht unmittelbar festgestellt werden können, sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
7.5 Eine Gewährleitung entfällt, wenn ohne unser Wissen Änderungen durchgeführt werden.
7.6 Die Gewährleistungsfrist für Konstruktionen und Dienstleistungen beträgt 6 Monate.
8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
8.1 Erfüllungsort ist Neuenkirchen und Gerichtsstand ist Greifswald. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
Aktualisiert: 05.12.2012